Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der AGB

  • Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hundephysiotherapie/Hundeschule Bewegungsfreude Vanessa Mahn (HP) und Hundebesitzer (HB) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Behandlungsvertrag kommt dann zustande, wenn der HB das Angebot des HP, die Hundephysiotherapie am Tier auszuüben, annimmt und sich an den HP zum Zweck der Beratung, Befunderhebung und/oder Therapie/Training wendet.
  • Die HP ist allerdings berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere, wenn vom HB kein Vertrauen entgegengebracht wird oder die HP auf Grund fehlender Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder zu einen Gewissenskonflikt führen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HP für die bis zur Ablehnung entstandene Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages

  • Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Hundes im Ermessen der HP ausgeübt. Zu Beginn erfolgt eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung mit dem HB, wobei Methoden und Risiken erläutert werden.
  • Die HP erbringt seine Dienste in der Form, dass er den Hund mit all seinen Kenntnissen und Fähigkeiten aus der Hundephysiotherapie befundet und behandelt.
  • Die HP gibt kein Heilversprechen.
  • Die HP hält sich Änderungen der Behandlung vor.
  • Die HP kann die Behandlung abbrechen, wenn sie merkt, dass es dem Tier nicht gut tut oder der Zustand sich verschlechtert. Abgebrochene Therapieeinheiten werden nicht rückvergütet und nur in Ausnahmefällen kompensiert.
  • Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, sollten regelmäßige Therapieeinheiten stattfinden. Auch muss der HB das Hausaufgabenprogramm regelmäßig durchführen.

3. Termine

  • Termine können persönlich, telefonisch oder auch per Mail vereinbart werden. Während der Behandlung ist es nicht möglich ans Telefon zu gehen, es wird aber schnellstmöglich zurückgerufen.
  • Termine gelten als verbindlich, wenn sie bestätigt wurden.
  • Kommt der HB zu einem Termin zu spät, kann die verstrichene Zeit, aus organisatorischen Gründen, nicht hinten drangehängt werden.
  • Termine, die der HB nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt, werden voll berechnet und müssen innerhalb einer Woche beglichen werden.
  • Bei Absage seitens des HP werden die Termine selbstverständlich nachgeholt.
  • Werden Termine von Seiten des HB häufiger abgesagt, behält sich die HP vor, die Therapie abzubrechen.

4. Honorar/Kosten/Bezahlung

  • Die HP hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.
  • Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Behandlungszeit inkl. Mehrwertsteuer. Der Betrag ist direkt nach der Behandlung zu bezahlen. Entweder in Bar, EC oder per Überweisung. Rechnungen werden nur nach Absprache ausgestellt.
  • Wird die Behandlungszeit deutlich überschritten, wird das Honorar des HP angepasst.
  • Rabatte gibt es, je nach Möglichkeit der HP, nur für Pflegehunde aus einer Tierschutzorganisation.
  • Eine anteilige Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrages (z.B. einer 5er Karte), abzüglich der bereits geleisteten Therapieeinheiten, kann nur erfolgen, wenn das Tier verstorben ist oder eine Weiterbehandlung kontraindiziert ist. Die muss jeweils vom Tierarzt schriftlich bestätigt werden.

5. Mitwirken des Hundebesitzers

  • Der HB muss die HP vor Beginn der Behandlung über alle Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. Ängste, Aggressivität) vollumfänglich und ehrlich informieren.
  • Der HB sollte darauf achten, dass sein Hund nirgends in den Innenhof pinkelt, damit es zu keinen Beschwerden der umliegenden Geschäfte kommt.
  • Der Hund muss vor Betreten der Praxis von groben Schmutz befreit werden; geht der Hund ins Unterwasserlaufband, sollte der Hund etwas gründlicher gereinigt werden. Für die Therapie auf dem Unterwasserlaufband sind ein Handtuch, im Winter auch ein Bademantel, mitzubringen. Zudem sollten zur Motivation Leckerlis (klein und weich) mitgebracht werden. Der Hund sollte 2 Stunden vor der Therapie nicht gefüttert werden und sollte vorher kurz die Möglichkeit gehabt haben, sich zu lösen.
  • Nach Absprache mit dem HB darf die HP Fotos und Videos machen und diese auch auf Instagram/Facebook veröffentlichen.

6. Vertraulichkeit, Datenschutz

  • Die HP behandelt die HB/Patientendaten vertraulich.
  • Kommt es allerdings zu persönlichen Angriffen seitens des HB der HP gegenüber, kann sich dieser mit Verwendung zutreffender Daten entlasten.
  • Über den zu behandelnden Hund wird eine Kundenkartei geführt. Der HB hat kein Recht auf Einsicht oder Herausgabe.
  • Auf Wunsch kann die HP einen Behandlungsbericht erstellen.

7. Kurse/Workshops

  • Da die Kurse Workshops nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulassen, wird die Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
  • Gültig ist eine Anmeldung erst nach Bezahlung.
  • Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Mehrwertsteuer.
  • Seminarunterlagen sind Urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
  • Videoaufnahmen sind nur nach Absprache erlaubt und nur für den privaten Zweck zu gebrauchen.
  • Bei Absage eines Kurses kann der Platz gern durch eine Bekannte/n ersetzt werden. Rückerstattung gibt es nur, wenn mindestens 1 Monat vorher abgesagt wurde. Die Absage muss schriftlich erfolgen.
  • Bei Ausfall des Kurses wegen Krankheit wegen der Referentin/Trainerin oder höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) gibt es einen Ersatztermin.
  • Die Teilnahme an einem Kurs geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Bei Kursen anwesende Hunde müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Läufige Hündinnen sind von Kursen ausgeschlossen.
  • Bei Kursen teilnehmende Hunde müssen mit Artgenossen verträglich sein, ansonsten ist der Hund mit einem Maulkorb zu sichern.

8. Rücktritt und Kündigung

  • Wenn der HB sich nicht vertragsmäßig verhält und auf mehrmalige Ermahnung nicht reagiert, steht es der HP frei, das Dienstleistungsverhältnis zu kündigen.
  • Des Weiteren kann die HP kündigen, wenn der HB wichtige Informationen zu Erkrankungen oder Verhalten des Hundes verschweigt und dadurch eine Gefahr für den Hund oder die HP besteht.

9. Haftung

  • Die HP haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die HP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Die HP haftet nicht für Schäden, die vom HB oder dessen Hund verursacht werden. Auch übernimmt die HP keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die zu Behandlungsbeginn umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wurde.
  • Der HB versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist.
  • Der HB haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin, anderen Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch Ihn oder seinen Hund verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.